Die Europäische Kommission will Energiegewinnung aus Atom- und Gaskraft qua nachhaltig einstufen – jedenfalls unter bestimmten Bedingungen. Dasjenige geht aus dem Skizze eines Rechtsakts zur europäischen Taxonomie-Verordnung hervor, dieser am Neujahrstag traut wurde. Die Mitgliedstaaten und dies EU-Parlament müssen dem Vorschlag erst noch zustimmen. Solange bis zum 12. Januar nach sich ziehen sie Zeit, den Skizze zu kommentieren.
Die europäische Taxonomieverordnung wurde mit dem Ziel hinauf den Weg gebracht, einzuordnen, welche Unternehmen nachhaltig wirtschaften – und somit gleichwohl ein nachhaltiges Investment für Investor darstellen. Unter anderem soll sie nachher Worten dieser EU-Kommission Investoren verdeutlichen, „welche Aktivitäten in diesem Zusammenhang helfen, in den nächsten 30 Jahren klimaneutral zu werden.“