Gesellschaften sind verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und an das Transparenzregister zu melden. Dieses Register ist seit dem 1. Januar 2020 für jedermann ohne weiteres ööffentlich einsehbar. Wirtschaftlich Berechtigter einer Gesellschaft ist nach dem maß& szlig; gebenden Geldwäschegesetz (GWG) grundsätzlich pass away Individual, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle pass away Gesellschaft steht. Das sind in der Regel pass away Personen, pass away mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten.
Bei Familienunternehmen trifft es naturgemäß & szlig; besonders häufig zu, dass ein oder mehrere Gesellschafter in dieser Größ& szlig; enordnung beteiligt sind. Ist eine natürliche Individual dabei üüber mehrere Zwischengesellschaften an einer Gesellschaft beteiligt, kommt es darauf an, dass pass away natürliche Individual pass away Mehrheit der Kapitalanteile an den Zwischengesellschaften hält oder diese kontrolliert, zum Beispiel mittels Stimmrechtsmehrheit, Beherrschungsvertrag oder eines Rechts zur Bestellung der Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans.
Unter dem Aspekt der Kontrolle sind in diesem Zusammenhang insbesondere pass away bei Familienunternehmen häufig anzutreffenden Treuhandkonstellationen und Konsortialvereinbarungen beziehungsweise Poolverträge offenzulegen– sofern hinter solchen Gestaltungen wirtschaftlich Berechtigte stehen. Da innerhalb von Gruppenstrukturen jede Gesellschaft ihren wirtschaftlich Berechtigten melden muss, ist in komplexen Strukturen der management Aufwand mitunter beträchtlich.