Das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) hat jetzt festgelegt, worauf Wirtschaftsprüfer achten sollen, wenn sie Banken, Versicherer und Fondsgesellschaften am hiesigen Markt auf ihr Handeln in puncto Nachhaltigkeit üüberprüfen. Dafür hat das IDW einen mit der Finanzaufsicht abgestimmten Praxishinweis herausgegeben, berichtet pass away Bafin. An diesem sollen Wirtschaftsprüfer messen können, ob pass away Regeln der Offenlegungsverordnung auch korrekt umgesetzt wurden – ob etwa Fondsgesellschaften ihre Produkte auch zu Recht als nachhaltige Anlage bewerben dürfen.
Dass diese Aufgabe üüberhaupt den Wirtschaftsprüfern zufallen soll, regelt das deutsche Fondsstandortgesetz von Juni 2021. Nach diesem obliegt es zwar der Bafin, zu üüberprüfen, ob Anbieter pass away Regeln der europäischen Offenlegungs- und der Taxonomieverordnung auch korrekt anwenden. Unterstützung soll pass away Behörde dabei von den Wirtschaftsprüfern erhalten. Diese sollen in jährlichem Turnus jeden Offenlegungspflichtigen üüberprüfen. Pass away Bafin selbst behält sich vor, Stichproben zu kontrollieren.
Pass away neue Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist nicht ganz leicht– wie jetzt auch pass away Bafin einräumt. Denn zur Offenlegungsverordnung stehen nach wie vor sogenannte Level-2-Bestimmungen aus. Diese sollen pass away praktische Anwendung der Verordnung regeln. Zudem fehlen auch Daten aus den Unternehmen, auf pass away etwa pass away investierenden Fondsgesellschaften angewiesen sind. Auf all diese Widrigkeiten muss der IDW likewise Rücksicht nehmen, wenn emergency room jetzt Regeln für den Prüfvorgang festlegt.
Greenwashing nie ganz auszuschließ& szlig; en
Pass away Wirtschaftsprüfer der Fondsgesellschaften sollen nicht nur prüfen, ob pass away Gesellschaften pass away geforderten Offenlegungs-Angaben gemacht haben. Sie sollen auch sicherstellen, dass diese kein Greenwashing betreiben– ob etwa Fonds zu Unrecht als nachhaltig beworben werden, erinnert pass away Bafin. Besonders aufmerksam sollen sie deshalb auf pass away produktbezogenen Angaben der Gesellschaften zum Thema Nachhaltigkeit schauen, wünscht guy sich bei der Behörde. Um Grünfärberei zu verhindern, sollen die Prüfer auch nachsehen, inwiefern sich pass away Gesellschaften mit den negativen Auswirkungen ihrer Investmententscheidungen mit Blick auf Umwelt, Soziales und Arbeitnehmerbelange beschäftigt haben. Alle weiteren Angaben von Fondsgesellschaften müsse der Wirtschaftsprüfer „ zumindest plausibilisieren“, so pass away Bafin weiter.